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Interview zur geplanten VAD-Stiftung


  INTERVIEW der Redaktion des VAD-Nachrichtenblattes mit
  dem 1. Vorsitzenden des VAD Dr. Peter Rohlmann zur
  geplanten neuen VAD-Stiftung


  Redaktion: Warum haben Sie sich im Vorstand mit dem Projekt
  einer Stiftung überhaupt befasst?

  Dr. Rohlmann: Bisher ist der VAD ein eingetragener Verein, dem
  allerdings wegen des hohen Anteils, den gesellige
  Veranstaltungen in seinem Aktionsprogramm ausmachen, und
  der damit verbundenen Vorteilsgewährungen an die Mitglieder
  vom Finanzamt keine Gemeinnützigkeit zugebilligt wird. Dies
  bedeutet z.B., dass der VAD für Mitgliedsbeiträge oder sonstige
  Zuwendungen keine Spendenbescheinigungen ausstellen kann,
  die steuerlich absetzbare Beträge ausweisen. Darüber hinaus
  bringt die fehlende Gemeinnützigkeit weitere Nachteile mit sich.
  So müssen wir von allen Zinsen , die wir aus angelegten
  Mitgliedsbeiträgen erwirtschaften, 30 Prozent als
  Zinsabschlagsteuer abführen.

  Redaktion: Geht es nur um die Gemeinnützigkeit, also um
  steuerliche Belange?

  Dr. Rohlmann: Nein, keineswegs ist das der einzige Grund, den
  Mitgliedern zu empfehlen, die geplante Stiftung einzurichten.
  Bisher haben wir laut unserer Vereinssatzung die
  Beziehungspflege der ehemaligen Schülerinnen und Schüler
  untereinander und mit der Schule ebenso als Kernaufgabe wie
  die Förderung des Ansehens der Schule und die Unterstützung
  schulspezifischer Aufgaben. Mit der neuen Stiftung soll nun auch
  eine zusätzliche Förderrichtung möglich werden, indem wir u.a.
  herausragende Leistungen von VAD-Mitgliedern unterstützen
  können. Bei der Stiftungsinitiative spielen neben ökonomischen
  also auch inhaltliche Überlegungen eine Rolle.

  Redaktion: Wieso reichen bezüglich der Gemeinnützigkeit
  bestehende Gegebenheiten nicht aus?

  Dr. Rohlmann: Gespräche mit dem Finanzamt bei der
  Aktualisierung unserer Vereinssatzung in 1995 haben eindeutig
  ergeben, der VAD in seiner jetzigen Ausprägung wird – wie oben
  schon gesagt - keine Anerkennung als gemeinnütziger Verein
  bekommen. Bisher dem VAD zugedachte Spenden sind als sog.
  Durchlaufspenden behandelt worden, d.h. der Spender hat z.B.
  an die Stadt Rheine gespendet, die dann eine Steuerquittung
  ausgestellt und den Betrag zweckgebunden an den VAD
  weitergeleitet hat. Dies schafft jedoch keine direkte Beziehung
  zwischen Spender und Empfänger, beinhaltet die Abhängigkeit
  von Dritten und ist zum Zwecke einer systematischen
  Spendenakquisition eher hinderlich.

  Redaktion: Ist eine Stiftung die einzige Alternative, vielerorts
  werden doch auch Fördervereine gegründet?

  Dr. Rohlmann: Auch diese Frage wurde von uns geprüft. Dazu
  muss man auch berücksichtigen, dass bereits der gemeinnützige
  Förderverein Gymnasium Dionysianum existiert. Betrachtet man
  außerdem die etwas kompliziertere Konstruktion des
  Vereinsrechtes, die i.d.R. schwankenden Etathöhen eines
  Vereins sowie den deutlich höheren Organisations- und
  Verwaltungsaufwand, so erscheint eine Stiftung besser
  geeignet, zumal dafür weitere Gründe sprechen:
  - die Dauerhaftigkeit und Kontinuität einer gesicherten
    Vermögensbasis und damit Planungssicherheit für
    entsprechende künftige Aktivitäten
  - das Renommee und die Reputation, die von einer Stiftung
    ausgehen, und damit die Erleichterung bei der Gewinnung
    potenzieller Spender oder Zustifter
  - die Möglichkeit, durch eine spezielle Förderung von
    VAD-Mitgliedern komplementäre Ziele im „alten“ VAD zu
    erreichen
  Vom Vorstand konsultierte Fachleute des Steuer- und
  Vereinsrechts haben übrigens dazu eindeutig Stellung bezogen
  und sich für eine unselbständige treuhänderische Stiftung des
  VAD ausgesprochen.

  Redaktion: Werden sich künftig die neue VAD-Stiftung und der
  Förderverein Gymnasium Dionysianum ausreichend
  unterscheiden?

  Dr. Rohlmann: Um den Gesamtzusammenhang zu erkennen,
  muss man sich alle Organisationen rund um das Dionysianum
  vergegenwärtigen, als da sind die
  Hermann-Rosenstengel-Stiftung, der zuvor genannte
  Förderverein, der VAD sowie in Kürze vielleicht noch die
  VAD-Stiftung. Jede Organisation hat ihre Berechtigung, weil sie
  spezifische Ziele verfolgt und durch ein eigenes
  Grundverständnis geprägt ist. Wir sehen den VAD und die neue
  Organisation weder als schulische Unterorganisation noch als
  Konkurrenz zu den übrigen Organisationen. Beim Förderverein
  z.B. sind die Ziel- und Mitgliedergruppe vor allem die
  Schülereltern und es steht eine engere schulische Förderung im
  Fokus. Schließlich ist eine Stiftung grundsätzlich besser als ein
  Förderverein geeignet, ein Vermögen nachhaltig zu sichern und
  zugleich flexibel im Umgang mit evt. Zuwendungen zu agieren.

  Redaktion: Was hat denn ein VAD-Mitglied von einer solchen
  Stiftung?

  Dr. Rohlmann: Eine Reihe von Gründen wurde bereits genannt.
  Für das einzelne Mitglied sehe ich aber mindestens zwei Vorteile.
  Zum Ersten schaffen wir innerhalb und für den VAD eine
  eigenständige gemeinnützige Einrichtung, die dem Mitglied bei
  Spenden oder Zustiftungen unmittelbar Steuervorteile
  verschafft. Zum Zweiten können wir damit auch unsere
  Mitglieder unmittelbar fördern, sofern deren Leistungen
  außergewöhnlich und förderungswürdig im Sinne der Satzung
  sind. 

  Redaktion: Wird evt. damit der „normale“ VAD an Wert verlieren
  oder sogar überflüssig?

  Dr. Rohlmann: Das fürchten die Vorstandsmitglieder und ihre
  Berater überhaupt nicht, vielmehr sehen wir zahlreiche Synergien
  und neue Möglichkeiten, u.a. Vorträge, Publikationen,
  Schulprojekte. Einerseits wollen und werden wir ja weiter die
  bisherige Arbeit des VAD entsprechend unseren Vereinsaufgaben
  fortsetzen. Andererseits geht es ja nicht um eine selbständige
  Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zusätzliche
  Strukturen braucht, ein relativ hohes Anfangskapital erfordert
  und unter aufwendigere staatliche Aufsicht
  (Regierungspräsidium) gestellt ist. Unser Vorschlag ist vielmehr
  eine unselbständige treuhänderische Stiftung, bei welcher der
  „normale“ VAD selbst als Treuhänder fungieren soll.

  Redaktion: Wie viel Kapital benötigt denn die Stiftung, die ja nur
  Erträgnisse aus dem Stiftungsvermögen vergeben kann?

  Dr. Rohlmann: Voraussetzung für eine Stiftung in der von uns
  vorgeschlagenen Form sind mindestens 25.000 EURO. Zu
  berücksichtigen ist die Tatsache, dass der VAD trotz
  regelmäßiger Förderungen von Schule und Schülern sowie trotz
  der Zusatzausgaben zum Jubiläum durch hohe Wirtschaftlichkeit
  und zusätzliche Anstrengungen derzeit über ein Vereinsvermögen
  verfügt, das weit über dem geforderten Grundkapital liegt. Je
  nachdem, wie die Mitgliederversammlung nun entscheidet,
  werden wir einen Teil des aktuellen VAD-Vermögens in die neue
  Stiftung überführen können. Selbst bei einem anfänglichen
  Stiftungsvermögen von nur 30.000 EUR könnten bei einer
  4 bis 5 %-igen Anlage alle zwei Jahre bis zu 3.000 EUR oder weit
  über 5.000 DM ausgeschüttet werden. Sollten außerdem noch
  weitere Zuwendungen hinzukommen, was mehr als
  wahrscheinlich sein dürfte, wachsen natürlich die
  Fördermöglichkeiten.

  Redaktion: Wie glauben Sie, werden die Mitglieder entscheiden?

  Dr. Rohlmann: Nun, auf der Mitgliederversammlung am 7.9.2002
  hat der Vorstand ja den Auftrag bekommen, das Projekt
  „gemeinnützige Organisation neben dem VAD“ entscheidungsreif
  für die nächste Versammlung vorzubereiten. Wir haben – wie ich
  meine – unsere Hausaufgaben gemacht und entsprechend
  geprüfte Entwürfe (siehe an anderer Stelle des Heftes)
  vorgelegt. Der Antrag des Vorstandes zur Gründung einer
  unselbständigen VAD-Stiftung und zur Überführung von
  Vereinsvermögen wird deshalb zur Abstimmung gestellt. Ich
  wünsche mir, dass die Mitglieder dem Vorschlag des Vorstands
  und der Empfehlung der Fachleute folgen und damit die
  Weichen für den VAD auf dem Weg zu seinem 100. Geburtstag
  gestellt werden.

  Redaktion: Wir danken für das Gespräch.
   

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