Stiftungsgesch�ft
Der Verein Alter Dionysianer e.V. (VAD) aus Rheine, eingetragen
beim Amtsgericht Rheine unter VR 263,
vertreten durch den 1. Vorsitzenden Dr. Peter Rohlmann
errichtet hierdurch unter Bezugnahme auf � 2 Absatz 2 des
Stiftungsgesetzes f�r das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NW)
vom 21. Juni 1977 (GV.NW S. 27/SGV.NW 40) als
treuh�nderische Stiftung die unselbst�ndige
VAD-Stiftung mit Sitz in Rheine.
Als Treuh�nder soll der Verein Alter Dionysianer e.V. wirken.
Die Aus�bung der Treuhandfunktion �bernimmt der gew�hlte
Vorstand des VAD.
Zweck der Stiftung soll sein:
Die F�rderung von sozio-kulturellen Aufgaben, insb. von Bildung
und Erziehung sowie Wissenschaft und Forschung, ferner von
Kunst, Sport, Kultur und Tradition in Zusammenhang mit dem
Gymnasium Dionysianum bzw. dessen ehemaligen Sch�lern und
Sch�lerinnen.
Die Stiftung soll ausschlie�lich und �berwiegend mittelbar
gemeinn�tzige und mildt�tige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbeg�nstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO)
verfolgen. Die Stiftung kann ihre gemeinn�tzigen und mildt�tigen
Zwecke auch unmittelbar verwirklichen, indem sie die Ertr�ge
des Stiftungsverm�gens und die ihm nicht zuwachsenden
Zuwendungen teilweise oder ganz im Sinne des � 58 Nr. 1 und 2
AO einsetzt.
Als Anfangsverm�gen werden nach dem Entscheid der
Mitgliederversammlung vom 6. Sept. 2003 Teile des liquiden
Verm�gens des VAD e.V. in H�he von xx.000 @ �bertragen und
als Kapitalgrundstock bestimmt. Der Treuh�nder erh�lt dieses
Verm�gen als Eigentum mit der Ma�gabe, es als Sonderverm�gen
und getrennt von seinem �brigen Verm�gen zu halten sowie aus
den Verm�gensertr�gen den vom Stifter vorgegebenen
Satzungszweck zu erf�llen.
Die Stiftung soll durch einen aus vier mindestens drei Personen
bestehenden Vorstand sowie ein aus vier h�chstens sechs
Personen bestehendes Kuratorium verwaltet werden. Die
Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums werden vom
Vorstand des VAD ernannt.
Den ersten Vorstand der Stiftung bilden:
1. Ein Vorstandsmitglied des VAD e.V. als Vertreter des
Treuh�nders
2. Der Schulleiter als geborenes Mitglied des Stiftungsvorstandes
3. N.N.
Das erste Kuratorium der Stiftung bilden:
1. N.N.
2. N.N.
3. N.N.
4. N.N.
5. N.N.
6. N.N.
Die Eintragung dieser Stiftung in das Verzeichnis unselbst�ndiger
Stiftungen ist zu beantragen. Die Erf�llung des Willens des
Stifters wird nach � 32 StiftG NRW �berwacht.
Alles weitere regelt die beigef�gte Satzung, die im Rahmen des
Anerkennungsverfahrens, so weit notwendig, ge�ndert werden
kann.
Rheine, den 08.09.2003
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