Stiftungssatzung
� 1 Name, Rechtsform, Sitz
Die VAD-Stiftung ist eine unselbst�ndige Stiftung mit Sitz in
Rheine. Sie wird als Treuhandstiftung gef�hrt, der eingetragene
Verein Alter Dionysianer (VAD e.V.) ist zum Treuh�nder
bestimmt.
� 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die F�rderung von sozio-kulturellen
Aufgaben, insb. von Bildung und Erziehung sowie Wissenschaft
und Forschung, ferner von Kunst, Sport, Kultur und Tradition in
Zusammenhang mit dem Gymnasium Dionysianum und dessen
ehemaligen Sch�lern.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
� F�rderung des Bildungs- und Erziehungsauftrages am
Gymnasium Dionysianum
� Hilfestellung bei der Pers�nlichkeitsentwicklung aktueller und
ehemaliger Sch�ler
� Unterst�tzung f�rderungsw�rdiger Vorhaben aus Wissenschaft,
Forschung und Praxis
� Belohnungen herausgehobener Leistungen im
wissenschaftlichen, kulturellen, p�dagogischen, sozialen oder
sportlichen Bereich
(3) Die Stiftung kann auch eigene Ma�nahmen initiieren. Dazu
geh�ren etwa zweckad�quate Forschungsprojekte, kulturelle
Veranstaltungen, Preisverleihungen, Stipendien sowie Erhaltung
oder Wiederherstellung historischer G�ter des Gymnasium
Dionysianum, also die Pflege ideeller und materieller Werte.
Konkrete Beispiele f�r solche gemeinn�tzige Aktivit�ten sind u.a.
- Ausschreibung eines Preises f�r besondere Leistungen
ehemaliger Absolventen der Schule
- Ma�nahmen der Denkmalspflege und zur Kunst am und im
historischen Schulgeb�ude
- Aktionen zur Pflege der Schul- und Sch�lertraditionen
(4) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln
besteht nicht. Soweit nicht in dieser Satzung festgelegt, sollen
im Einzelnen das Kuratorium und der Vorstand entscheiden, auf
welche Weise der Zweck der Stiftung am besten zu verwirklichen
ist.
� 3 Gemeinn�tzigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschlie�lich und �berwiegend
mittelbar gemeinn�tzige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbeg�nstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos t�tig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung d�rfen
nur f�r die satzungsgem��en Zwecke verwendet werden. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung
fremd sind, oder durch unverh�ltnism��ig hohe Verg�tungen
beg�nstigt werden.
� 4 Stiftungsverm�gen, Gesch�ftsjahr
(1) Das Verm�gen und damit der Kapitalgrundstock der Stiftung
besteht im Zeitpunkt ihrer Errichtung aus folgender Position:
Liquide Mittel aus dem Verm�gen des VAD e.V. in H�he
von xx.000 �
(2) Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das
Stiftungsverm�gen ungeschm�lert in seinem Wert zu erhalten.
Verm�gensumschichtungen sind zul�ssig, sofern der Treuh�nder
zustimmt.
(3) Die Ertr�ge aus den Verm�genswerten nach Absatz (1) sind
zur Erf�llung des Stiftungszwecks zu verwenden. Dasselbe gilt
f�r Spenden, die der Stiftung zu diesem Zweck zugewendet
werden. Die Verwaltungskosten der Stiftung sind aus den
Ertr�gen und Spenden vorab zu decken. Zustiftungen wachsen
dem Stiftungsverm�gen zu, wenn sie dazu bestimmt sind. Freie
R�cklagen d�rfen im Rahmen der steuerlichen Vorschriften
gebildet werden. Sie geh�ren dem Stiftungsverm�gen. Stehen
f�r die Verwirklichung dem Stiftungszweck entsprechender
Vorhaben ausreichende Mittel nicht zur Verf�gung, so kann
insofern aus den Ertr�gen eine zweckgebundene R�cklage nach
der AO gebildet werden.
(4) Das Gesch�ftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.
� 5 Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand.
� 6 Kuratorium
(1) Das Kuratorium besteht aus mindestens vier, h�chstens
sechs Personen. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom
Treuh�nder auf die Dauer von f�nf Jahren berufen.
(2) Das Kuratorium w�hlt in seiner ersten Sitzung die/den
Vorsitzende/n und die/den stellvertretenden Vorsitzende/n aus
seiner Mitte.
(3) Das Kuratorium gibt sich eine Gesch�ftsordnung. In seinen
Sitzungen f�hrt eine/r der unter Absatz (2) Gew�hlten den
Vorsitz. Die Einberufung der Sitzungen des Kuratoriums erfolgt
durch den/die Vorsitzende/n. �ber die Sitzung ist eine
Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und vom
Protokollf�hrer zu unterzeichnen ist.
(4) Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich t�tig. Sie
haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstehenden Kosten.
Verm�gensvorteile d�rfen ihnen nicht zugewendet werden.
(5) Bei Ausscheiden eines Mitgliedes w�hrend seiner Amtsperiode
benennen die verbleibenden Mitglieder nach Absprache mit dem
Vorstand den Nachfolger.
� 7 Aufgaben des Kuratoriums
Das Kuratoriums hat vor allem die Aufgabe, die Vorstandsarbeit
zu �berwachen und die Beachtung des Stifterwillens
sicherzustellen. Im einzelnen z�hlen dazu
- Ernennung von Vorstandsmitgliedern entsprechend � 8 Abs. (1)
- Genehmigung des vom Vorstand zu erstellenden
Wirtschaftsplans
- Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsf�hrung
- Feststellung der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstands
- Beschlussfassung �ber Vergabe der F�rdermittel auf Vorschlag
des Vorstandes bzw. eigener Initiativen nach Absprache mit
dem Vorstand
� 8 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Der
Vorstand der Stiftung, zu dem immer auch als Vertreter des
Treuh�nders ein ordentliches Vorstandsmitglieder des VAD e.V.
geh�ren muss, wird vom Kuratorium gew�hlt. Der jeweilige Leiter
des Gymnasium Dionysianum soll dem Vorstand als geborenes
Mitglied angeh�ren. Ein Mitglied des Kuratoriums kann nicht
zugleich Mitglied des Stiftungsvorstandes sein.
(2) Die Mitglieder des Vorstandes, soweit sie als Treuh�nder
t�tig sind, sind an ihre dementsprechende Amtszeit gebunden,
die �brigen Vorstandsmitglieder der Stiftung werden auf f�nf
Jahre bestellt, ihre Wiederbestellung ist zul�ssig. Sie k�nnen vom
Kuratorium jederzeit aus wichtigem Grund abberufen werden.
� 9 Aufgaben des Vorstands
(1) Der Vorstand hat keine Stellung eines gesetzlichen
Vertreters, da dies dem Treuh�nder zukommt. Der Vorstand kann
sich eine Gesch�ftsordnung geben, die mit dem Kuratorium
abgestimmt wird. Der Vorstand handelt durch seine/n
Vorsitzende/n und deren/dessen Vertreter/in.
(2) der Vorstand f�hrt die Stiftung nach Ma�gabe des
Stiftungszwecks und dieser Satzung mit Zustimmung des
Treuh�nders. Zu seinen Aufgaben geh�ren insbesondere
- die Verwaltung des Stiftungsverm�gens
- die Vorbereitung und Durchf�hrung der Beschl�sse des
Kuratoriums �ber die Vergabe der Stiftungsmittel
- Berichterstattung und Rechnungslegung �ber die T�tigkeit der
Stiftung.
� 10 Beschlussf�higkeit
Kuratorium und Vorstand sind beschlussf�hig, wenn mehr als die
H�lfte seiner satzungsm��igen Mitglieder anwesend sind. Beide
Organe fassen ihre Beschl�sse mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den
Ausschlag.
� 11 Satzungs�nderungen, Zusammenlegung, Aufl�sung
(1) �ber Satzungs�nderungen, die nicht den Stiftungszweck
betreffen, beschlie�t der Vorstand mit einfacher Zustimmung des
Kuratoriums.
(2) Substantielle �nderungen dieser Satzung, die
Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Aufl�sung
der Stiftung k�nnen nur gemeinsam von Kuratorium und Vorstand
mit einer 2/3-Mehrheit der satzungsm��igen Mitglieder
beschlossen werden. Die Vorsitzenden haben dabei nur eine
Stimme. Wird die Erf�llung des Stiftungszweckes dauernd und
nachhaltig unm�glich, so k�nnen Kuratorium und Vorstand
gemeinsam mit 2/3-Mehrheit seiner satzungsm��igen Mitglieder
eine �nderung des Stiftungszwecks beschlie�en, die dem
urspr�nglichen Stiftungszweck m�glichst nahe kommen soll, oder
die Aufl�sung beschlie�en.
(2) Bei Aufl�sung der Stiftung f�llt das Verm�gen der Stiftung an
das Gymnasium Dionysianum, das es unmittelbar und
ausschlie�lich f�r Zwecke gem�� � 2 oder andere gemeinn�tzige
Zwecke zu verwenden hat.
� 12 Beh�rdeninformation
Unbeschadet der sich aus dem Stiftungsgesetz bzw. dessen
�nderungen ergebenden Pflichten sind Beschl�sse �ber
Satzungs�nderungen und �ber die Aufl�sung der Stiftung dem
zust�ndigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Satzungs�nderungen zum
Stiftungszweck ist zuvor eine Auskunft des Finanzamtes zur
Steuerbeg�nstigung einzuholen.
Rheine, den 06.09.2003
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