Verein Alter Dionysianer e.V. Rheine 1927 Jahr-
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*1927
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 Jahrgang:  [365]


Zur Kurzdarstellung

Satzung      
des      
"Vereins Alter Dionysianer e.V."      


1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
1. Der Verein f�hrt den Namen "Verein Alter Dionysianer e.V." Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Rheine unter VR 263 eingetragen.
2. Sitz des Vereins ist Rheine.
3. Zweck des Vereins ist es, die Verbundenheit der ehemaligen Sch�lerinnen und Sch�ler untereinander und mit der Schule zu pflegen und das Ansehen der Schule nach innen und nach au�en zu f�rdern.
4. Der Verein wird diese Aufgabe nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschlu� von parteipolitischen, beruflichen, rassischen und sonstigen Gesichtspunkten wahrnehmen.
5. Der Verein ist nicht gewinnorientiert und f�hlt sich gemeinn�tzigen Zwecken im Sinne der Gemeinn�tzigkeitsverordnung verpflichtet. Alle Inhaber von Vereins�mtern sind ehrenamtlich t�tig. Der Satzungszweck wird verwirklicht u.a. durch:
a) die Herausgabe von Publikationen zur Kommunikation unter- und miteinander (z.B. VAD-Nachrichtenblatt),
b) die Durchf�hrung eines j�hrlich stattfindenden Farbenfestes mit einer Mitgliederversammlung,
c) kommunikative und sonstige Ma�nahmen zur Erreichung der Satzungszwecke (z.B. Vortragsveranstaltungen),
d) Beschaffung von Finanzmitteln f�r satzungsgem��e Verwendungen,
e) Gew�hrung von materieller und immaterieller F�rderung schulspezifischer Vorhaben im Sinne der Vereinsziele,
f) Gew�hrung von Zusch�ssen an Sch�ler
6. Leistungen und F�rderungen des Vereins erfolgen zweckgebunden im Einzelfall nach satzungsgem��er Entscheidung des Vorstandes. Es besteht kein Rechtsanspruch.
2 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins k�nnen sein
a) Abiturienten und Abiturientinnen des Dionysianums,
b) Mitglieder des Lehrerkollegiums und Pension�re,
c) Personen, die in besonderer Weise langj�hrig mit der Schule verbunden sind.
2. Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet �ber den Antrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand zu einer Begr�ndung nicht verpflichtet.
3. Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch Austritt aus dem Verein, der dem Vorstand schriftlich mindestens 3 Monate vor Ende des Gesch�ftsjahres mitzuteilen ist,
b) durch Tod des Mitglieds,
c) durch den Ausschlu� gem�� � 3 der Satzung.
3 Ausschlu� aus dem Verein
1. Der Ausschlu� eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn
a) in der Person des Mitglieds ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. vereinssch�digendes Verhalten,
b) das Mitglied mit der Zahlung von zwei Jahresmitgliedsbeitr�gen in R�ckstand geraten ist und diese trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht ausgeglichen hat.
2. �ber den Ausschlu� entscheidet der Vorstand. Der Ausschlu� ist dem betreffenden Mitglied schriftlich bekanntzugeben.
4 Anspr�che
Ausscheidende Mitglieder k�nnen wegen gezahlter Beitr�ge oder geleisteter Sacheinlagen keine Anspr�che geltend machen, es sei denn, es handelt sich um Leihgaben oder Darlehen.
5 Mitgliedsbeitr�ge
1. Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, der bis sp�testens zum 31.12. eines jeden Jahres gezahlt sein mu�. Der Beitrag soll in der Regel im Abbuchungsverfahren erhoben werden.
2. Die H�he des Beitrages wird in einer separaten Beitragssatzung festgelegt.
6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
7 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlung findet einmal j�hrlich statt und ist vom Vorstand vorzubereiten.
3. Die Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt durch den Vorstand, und zwar schriftlich durch Ver�ffentlichung im VAD-Nachrichtenblatt, sp�testens zwei Wochen vor dem Termin.
4. Von den stimmberechtigten Mitgliedern k�nnen Antr�ge bis mindestens sieben Tage vor dem Zusammentritt der ordentlichen Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.
5. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins gem�� � 2 Abs.1.
6. Die Mitgliederversammlung ist unabh�ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlu�f�hig.
7. Die Beschl�sse werden mit einfacher Mehrheit gefa�t. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Leiters der Versammlung den Ausschlag. Die gefa�ten Beschl�sse sind f�r alle Organe und Mitglieder verbindlich.
8. Die Mitgliederversammlung w�hlt den Vorstand entsprechend � 8 Abs. 2 und jeweils zwei Kassenpr�fer f�r die Dauer eines Gesch�ftsjahres.
9. �ber Beschl�sse der Mitgliederversammlung fertigt der Vorstand ein Protokoll, das auf der folgenden Versammlung vorzulesen ist.
8 Der Vorstand
1. Die laufenden Gesch�fte des Vereins werden durch den
Vorstand erledigt, der sich wie folgt zusammensetzt:
a) 1. Vorsitzende(r)
b) 2. Vorsitzende(r) (Organisation)
c) 3. Vorsitzende(r) (Mitgliederbetreuung)
d) Schriftf�hrer/in
e) Schatzmeister/in
f) Schulleiter/in als kooptiertes Mitglied
2. Der Vorstand kann der Versammlung die
Wahl eines/r vierten Vorsitzenden vorschlagen,
sofern er eine entsprechende Zust�ndigkeit/
Gesch�ftsverteilung f�r sinnvoll h�lt.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung
auf zwei Jahre gew�hlt.
4. Der Vorstand ist beschlussf�hig, wenn alle Vorstands-
mitglieder eingeladen und mindestens drei seiner
Mitglieder anwesend sind. Er fa�t seine Beschl�sse mit
einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des ersten Vorsitzenden.
5.
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Vorstand im Sinne des � 26 BGB sind
der/die erste Vorsitzende
der/die zweite Vorsitzende
der/die dritte Vorsitzender
der/die Schriftf�hrer/in
der/die Schatzmeister/in
und gegebenenfalls der/die vierte Vorsitzende.
Je zwei von ihnen sind gemeinschaftlich vertretungs-
berechtigt.
6. Der Vorstand beruft, sofern die Lage der Gesch�fte
dies erfordert, zu seiner Unterst�tzung einen Beirat.
7. Hat sich ein Mitglied des Vereines um den VAD in
hervorstechender einzigartiger Weise verdient gemacht,
so kann der Vorstand der Mitgliederversammlung
vorschlagen, dieses Mitglied des Vereines durch
Beschluss zum Ehrenvorsitzenden zu ernennen.
Im Laufe eines Gesch�ftsjahres gem�� � 9 der Satzung
des VAD e.V. kann nur eine Person seitens des
Vorstandes der Mitgliederversammlung zur Ernennung
zum Ehrenvorsitzenden vorgeschlagen werden.
9 Gesch�ftsjahr
Das Gesch�ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
10 Aufl�sung des Vereins
Bei Aufl�sung des Vereins ist das nach Beendigung der Liquidation noch vorhandene Vereinsverm�gen dem Gymnasium Dionyianum zu �bergeben mit der Zweckbestimmung, dieses Verm�gen f�r die Anschaffung von Lehrmitteln zu verwenden.
11 Schlu�bestimmungen
Diese Satzung tritt an die Stelle der bisherigen Satzung vom 26.08. 1927. Eine von der Mitgliederversammlung am 06.09.2003 verabschiedete Fassung ist durch die jetzt vorliegende Fassung teilweise erg�nzt worden. Alle �nderungen bed�rfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Rheine, den 03.09.2011

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